Schadenart
Totalschaden nach Verkehrsunfall.
Bei einem Totalschaden sind insbesondere Wiederbeschaffungswert, Restwert, 130 %-Grenze, Wiederbeschaffungsaufwand und Nutzungsausfall maßgeblich.
Fall einreichenTypische Problemfälle
- Restwert zu hoch angesetzt
- Wiederbeschaffungswert bestritten
- 130 %-Grenze unterschritten
- Reparaturkostennachweis verlangt
Erforderliche Unterlagen
- Gutachten
- Fahrzeugschein
- Bei Reparatur: Rechnung
- Versichererschreiben
Ob im konkreten Fall ein Anspruch oder eine Nachforderung durchgesetzt werden kann, hängt von Haftung, Beleglage und weiteren Umständen ab und erfordert eine anwaltliche Einzelfallprüfung. Ein Mandatsverhältnis entsteht erst nach ausdrücklicher Annahme durch Qara.Legal.